Im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).
Zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse begehen Mitarbeiter der Bayerischen Wasserwirtschaftsämter aktuell die Gewässer III. Ordnung im Freistaat.
Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Weiden ermittelt diese Kulisse derzeit für den Landkreis Tirschenreuth.
Hierfür sind Mitarbeiter des WWA Weiden in dem Stadtgebiet Waldershof, im Gemeindegebiet Neusorg, im Gemeindegebiet Brand, im Gemeindegebiet Ebnath, im Gemeindegebiet Pullenreuth, im Gemeindegebiet Kulmain, Im Gemeindegebiet Immenreuth unterwegs, um die Gewässer aufzunehmen.
Dieses Schreiben enthält Informationen über das Projekt sowie die voraussichtliche Dauer der Begehungen in den jeweiligen Gemeindegebieten.